Kinderhort - Einschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in eine Kleinkindertagesstätte (Kita) einzuschreiben.

Dienst aktiv

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Für wen

Eltern von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren.

Beschreibung

Die Kleinkindertagesstätte (Kita) ist ein Ort, an dem kleine Kinder tagsüber betreut, gefördert und begleitet werden.

Die Gemeinde Terlan setzt sich dafür ein, die Bedürfnisse der Familien zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Eine Kleinkindertagesstätte steht im neuen Kindergarten von Terlan zur Verfügung (Kirchgasse 30). Die Führung wurde dem Verein "Die Kinderfreunde Südtirol" anvertraut.

So geht's

Anmeldungen sind jederzeit möglich. Es ist ein Antrag über den auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Was ist notwendig

Für den Zugang zum Dienst gelten die folgenden verbindlichen Vorrangkriterien in absteigender Reihenfolge, wie im Beschluss der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol) vom 30. Juli 2019, Nr. 666, festgelegt:

1.       Wiederaufnahme des Kindes nach Kündigung des Betreuungsvertrags aufgrund längerer Krankheit (Art. 9, Abs. 7);

2.       Wohnsitz des Kindes in der Gemeinde Terlan;

3.       Berufstätigkeit beider Elternteile beziehungsweise des alleinerziehenden Elternteils;

4.       ärztlich bestätigte psychische oder physische Beeinträchtigung oder beides des zu betreuenden Kindes, eines Geschwisterkindes oder Elternteils;

5.       Arbeitszeit eines jeden Elternteils:

-            Vollzeit;

-            Teilzeit über 50 Prozent;

-            Teilzeit bis einschließlich 50 Prozent;

6.       Datum der Anmeldung zum Dienst.

Es können nur Kinder angemeldet werden, die bereits geboren sind und über eine Steuernummer verfügen.


Was Sie erhalten

Es wird zunächst eine Rangliste für die Aufnahme in den Kinderhort erstellt.

Anschließend werden die Eltern benachrichtigt, ob ihr Kind in den Kinderhort aufgenommen werden kann.

Die Aufnahme verlängert sich automatisch bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, das Alter, in dem der Übergang zum Kindergarten vorgesehen ist.

Fristen und Fälligkeiten

Die Anmeldungen können ganzjährig eingereicht werden. Zweimal im Jahr, Ende Februar und Ende August, wird eine Rangordnung erstellt, auf deren Grundlage die Plätze vergeben werden:

•        Rangliste Ende Februar: Vergabe im März der Plätze für den Start ab September (erstes Semester des Schuljahres).

•        Rangliste Ende August: Vergabe im September der eventuell freien Plätze ab Januar (zweites Semester des Schuljahres).

Innerhalb von 60 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird dieser gewährt oder die Ablehnung mitgeteilt.


Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die stundenweise anfallenden Kosten für den Besuch der Kleinkindertagesstätte belaufen sich ohne Tarifvergünstigung auf 3,65 €.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

 

Einschränkungen

 

Sonderfälle

 

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025, 16:06 Uhr