Wer öffentliche Flächen bzw. gemeindeeigene Strassen, Einfahrten, Plätze und ähnliches, einschließlich...
03.01.2022
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Wer öffentliche Flächen bzw. gemeindeeigene Strassen, Einfahrten, Plätze und ähnliches, einschließlich des bezüglichen Untergrundes und des darüber liegenden Raumes dauerhaft oder zeitweilig besetzen will, muss bei der Gemeinde ein eigenes Ansuchen einreichen und die entsprechende Gebühr entrichten.
Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 17:01 Uhr