Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Ab dem Jahr 2025 gilt: ordentlicher Steuersatz von 0,76% für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen...

Veröffentlichungsdatum:

03.01.2022

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1 Minute

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Ab dem Jahr 2025 gilt:

  • ordentlicher Steuersatz von 0,76% für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 1 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien
  • Hauptwohnung: Steuersatz von 0,40% - Freibetrag für Hauptwohnung samt Zubehör: 902,35 Euro
  • Wohnungen samt Zubehör an Verwandte jeglichen Grades in gerader Linie (kostenlose Nutzungsleihe): Steuersatz von 0,56%
  • Wohnungen samt Zubehör gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchstabe b), c) und d) der GIS-Verordnung (vermietete Wohnungen): Steuersatz von 0,56%
  • Privatzimmervermietung samt Zubehör: Steuersatz 0,76% 
  • Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe samt Zubehör: Steuersatz 0,30%
  • Wohnungen gemäß Art. 2 Abs. 1 der GIS-Verordnung (zur Verfügung stehende Wohnungen): Steuersatz von 2,5%
  • ansonsten finden die Steuersätze laut LG Nr. 3/2014 Anwendung (siehe Südtiroler Bürgernetz)

GIS Beschluss Hebesätze und Freibeträge ab 01.01.2024

GIS Verordnung ab 01.01.2023

Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3


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Zuletzt aktualisiert: 22.09.2025, 14:46 Uhr

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