Der Gemeindeausschuss hat die Gebühren für den Besuch der Kindergärten im Kindergartenjahr wie folgt festgelegt:
für jedes Kind | € 77,00/Monat |
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für das zweite Kind der selben Familie | Reduzierung von € 7,00/Monat |
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wenn das Kind nicht den Wohnsitz in der Gemeinde Terlan hat | € 78,00/Monat |
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Die Gebühren für den Besuch des Kindergartens mit verlängertem Stundenplan betragen:
für jedes Kind | € 98,00/Monat |
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für das zweite Kinder der selben Familie | Reduzierung von € 7,00/Monat |
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wenn das Kind nicht den Wohnsitz in der Gemeinde Terlan hat | € 102,00/Monat |
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Die Kindergartengebühr für die Monate September und Juni ist voll zu bezahlen.
Die Monatsgebühr ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in den Kindergarten aufgenommen wird.
Falls ein Kind wegen Krankheit für einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen dem Kindergarten fern bleibt und dies mit einem ärztlichen Zeugnis belegt wird, besteht Anrecht auf Rückerstattung der Monatsgebühr.