Die Werbesteuer ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen...
03.01.2022
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Die Werbesteuer ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt oder von dort wahrgenommen werden kann.
Das Ausmaß der Werbesteuer richtet sich nach Art und Fläche des Werbemittels und nach der Dauer der Werbung.
Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 17:01 Uhr