Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde, er nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats und des Gemeindeausschusses teil und verfasst die entsprechenden Niederschriften. Er ist der Leiter des Personals, koordiniert und leitet die Organisationsstrukturen der Körperschaft, sorgt für die Durchführung der Maßnahmen, ist für die Bearbeitung der Beschlüsse verantwortlich, sorgt für deren Veröffentlichung und für die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen.