Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde.
Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.
In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.