Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Ab dem Jahr 2024 gilt: - ordentlicher Steuersatz von 0,76% für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen...

Veröffentlichungsdatum:

03.01.2022

Lesedauer

1 Minute

Themen
Kategorien

Ab dem Jahr 2024 gilt:

- ordentlicher Steuersatz von 0,76% für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Art. 2, Abs. 1 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien

- Hauptwohnung: Steuersatz von 0,40% - Freibetrag für Hauptwohnung samt Zubehör: 902,35 Euro

- Wohnungen samt Zubehör an Verwandte jeglichen Grades in gerader Linie (kostenlose Nutzungsleihe): Steuersatz von 0,56%

- Wohnungen samt Zubehör gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchstabe b), c) und d) der GIS-Verordnung (vermietete Wohnungen): Steuersatz von 0,56%

- Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkte: Steuersatz von 0,10%

- Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe und Privatzimmervermieter samt Zubehör: Steuersatz 0,30%

- Wohnungen gemäß Art. 2 Abs. 1 der GIS-Verordnung (zur Verfügung stehende Wohnungen): Steuersatz von 2,5%

- ansonsten finden die Steuersätze laut LG Nr. 3/2014 Anwendung (siehe Südtiroler Bürgernetz) 

GIS Beschluss Hebesätze und Freibeträge ab 01.01.2024

GIS Verordnung ab 01.01.2023

L.G. Nr. 3 vom 23. April 2014



Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.03.2024, 12:06 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.