Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung.
Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde, beruft den Gemeindeausschuss und Gemeinderat ein und überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter, sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024, 15:03 Uhr