Verordnung für die Gewährung von Beiträgen

Das Dokument beinhaltet die Gemeindeverordnung betreffend die Gewährung von Beihilfen an Körperschaften und Private

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

10.09.2012

Beschreibung

Die vorliegende Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung von folgenden Formen von Beiträgen an Körperschaften und Private, an die sich die Gemeinde, in Ausübung der ihr gemäß Art. 1 des DPReg. vom 01.02.2005, Nr. 3/L zustehenden Autonomie und in Berücksichtigung des Landesgesetzes Nr. 17/1993, zu halten hat:

  • Laufende Beiträge
  • Einmalige Beiträge
  • Investitionsbeiträge
  • Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter
  • Sachleistungen

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.09.2012

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 16:12 Uhr

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